Neue Steuerregelung: Unternehmen sparen ab Juli 2025 kräftig bei Elektroautos
Neue Steuerregelung: Unternehmen sparen ab Juli 2025 kräftig bei Elektroautos
Ab Juli 2025 ermöglicht eine neue Steuerregelung in Deutschland Unternehmen, einen Großteil der Kosten für Elektroautos steuerlich abzusetzen. Die Änderung soll Firmen durch erhebliche Abschreibungsvorteile dazu bewegen, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Allerdings gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem, ob das Elektroauto gekauft oder im Rahmen eines Vollamortisations-Leasingvertrags geleast wird.
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen, die Elektroautos erwerben, 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. Der verbleibende Wert wird dann über die folgenden fünf Jahre mit Sätzen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % abgeschrieben. Diese Regelung ist in § 7 Abs. 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Elektroautos.
Normalerweise umfasst die Sonderabschreibung keine Leasingfahrzeuge. Allerdings können Unternehmen, die ein Vollamortisations-Leasing nutzen – bei dem die Leasingraten die vollständigen Fahrzeug- und Finanzierungskosten decken –, dennoch von der Regelung profitieren. In diesem Fall wird das Elektroauto als Vermögenswert des Leasingnehmers behandelt und muss in dessen Bilanz ausgewiesen werden. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Elektroauto behält oder verkauft.
Offizielle Zahlen dazu, wie viele deutsche Unternehmen bis Ende 2024 eine ähnliche Leasingregelung für Elektroautos nach der Richtlinie des Bundesfinanzministeriums von 1971 in Anspruch genommen haben, liegen nicht vor.
Die aktualisierte Abschreibungsmethode bietet Unternehmen einen starken finanziellen Anreiz, auf elektrische Dienstwagen umzusteigen. Firmen, die qualifizierte Elektroautos nach dem 1. Juli 2025 erwerben, profitieren von schnelleren steuerlichen Abschreibungen, während Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls begünstigt werden können. Die Regelung gilt nicht für herkömmliche Leasingverträge.
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