Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen die Forderung der Krankenkasse IKK classic, fast 4.000 Euro zurückzuerstatten. Die Kasse wirft der Apotheke vor, bei sieben Rezepten – darunter ein teures Medikament – die vorgeschriebenen Chargennummern nicht eingereicht zu haben. Der Inhaber betont, der Ablauf sei korrekt gewesen, und hat mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) formell Widerspruch eingelegt.
Der Streit entstand nach einer routinemäßigen Compliance-Prüfung durch die IKK classic. Dabei identifizierte die Kasse sieben Rezepte im Gesamtwert von 4.033,99 Euro, bei denen die Chargennummern angeblich in den elektronischen Abrechnungsdaten fehlten. Laut IKK classic betrifft dies Abholbestellungen, für die nach EU-Fälschungsschutzvorschriften die Übermittlung von Chargennummer und Sicherheitscode Pflicht ist.
Der Apothekeninhaber argumentiert, seine Pharmatechnik-Software und der standardisierte E-Rezept-Workflow würden die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten. Die Chargennummern könnten zudem nachträglich nachgereicht werden, und das Lagerverwaltungssystem belege, dass kein Fehlverhalten vorliege. Die Pflicht zur Datenübermittlung ergibt sich aus der EU-Fälschungsrichtlinie von 2019, die für fast alle verschreibungspflichtigen Medikamente eine Echtzeitprüfung zur Betrugsverhinderung vorschreibt.
Die IKK classic hält daran fest, dass Rückforderungen ausschließlich auf Basis der erhaltenen Daten erfolgen. Die Apotheke weigert sich jedoch, die vollständige Rückzahlung zu akzeptieren. Mit Rückendeckung des HAV hat sie offiziell Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Der Fall hängt nun davon ab, ob die Apotheke nachweisen kann, dass die Chargennummern ordnungsgemäß erfasst wurden. Scheitert der Widerspruch, muss der Inhaber den vollen Betrag zurückzahlen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzfall dafür werden, wie Krankenkassen künftig mit ähnlichen Streitfällen über fehlende Daten in Compliance-Prüfungen umgehen.
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