AfD scheitert mit Klage: Gericht bestätigt Veranstaltungsverbot in Meisenheimer Halle

Anna Schmitt
Anna Schmitt
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen, darunter der Premierminister von Ontario Doug Ford und seine Unterstützer, steht an einem Tisch mit einer Tafel, auf der "Ontario Premier Doug Ford and his supporters at a campaign event in Ottawa, Ontario, Canada, on Tuesday, October 29, 2019" steht, einem Mikrofon und Flaggen, vor einer Menge, von der einige jubelnd die Hände heben, vor einem Vorhang in einer offiziellen Umgebung.Anna Schmitt

Gericht: AfD darf kein Gemeindehaus in Rheinland-Pfalz für Wahlveranstaltung nutzen - AfD scheitert mit Klage: Gericht bestätigt Veranstaltungsverbot in Meisenheimer Halle

Ein Gericht hat die Entscheidung bestätigt, einem örtlichen AfD-Verband die Nutzung einer Gemeinschaftshalle in Meisenheim für eine politische Veranstaltung zu untersagen. Das Urteil bestärkte, dass die aktuellen Nutzungsbestimmungen der Halle – die 2023 festgelegt wurden – politische Veranstaltungen ausschließen. Da die Halle im gemeinsamen Besitz der Stadt und des Johanniterordens steht, sind einseitige Änderungen der Nutzung nicht möglich.

Der Streit entstand, als die AfD beantragte, den "Großen Saal" für eine politische Veranstaltung zu nutzen. Die Stadtverwaltung lehnte den Antrag ab und berief sich dabei auf die überarbeiteten Richtlinien von 2023, die den Raum ausschließlich für private Feiern und Vereinsaktivitäten vorsehen.

Noch vor der Regeländerung hatte die Meisenheimer SPD dort 2019 zwei Veranstaltungen abgehalten. Das Gericht sah jedoch keine Verpflichtung, diese Praxis nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen fortzuführen. Zudem urteilte es, dass die geplante AfD-Veranstaltung gegen den vorgesehenen Zweck der Halle verstoßen würde.

Die Stadt verteidigte ihre Position mit dem Argument, dass die gemeinsame Trägerschaft mit dem Johanniterorden eigenständige Entscheidungen über die Hallennutzung unmöglich mache. Das Gericht folgte dieser Auffassung und erklärte die Ablehnung für rechtmäßig gemäß den geltenden Vorschriften.

Das Urteil unterstreicht die Gültigkeit der 2023 beschlossenen Regelung und behält die Halle weiterhin nichtpolitischen Zwecken vor. Der AfD-Verband bleibt damit von der Nutzung für politische Zwecke ausgeschlossen. Aufgrund der geteilten Eigentümerschaft erfordern künftige Änderungen eine Zustimmung sowohl der Stadt als auch des Johanniterordens.

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