EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen durch Airline-Entscheidungen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen durch Airline-Entscheidungen
Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts hat geklärt, wann Fluggesellschaften bei Verspätungen, die auf eigene Entscheidungen zurückgehen, Entschädigungen zahlen müssen. Im Mittelpunkt des Falls stand die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter, die 2022 auf verspätete Passagiere wartete – mit der Folge einer Kette von Verspätungen. Zwei betroffene Reisende fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung für ihre beeinträchtigte Reise.
Im Juli 2022 hatte European Air Charter am Flughafen Köln/Bonn einen Flug verzögert, um auf Passagiere zu warten, die den Check-in noch nicht abgeschlossen hatten. Dadurch hob die Maschine erst mit mehr als fünf Stunden Verspätung ab. Die Auswirkungen verzerrten den gesamten Tagesplan der Airline, darunter auch einen Flug von Düsseldorf nach Varna, der über drei Stunden später als geplant landete.
Die beiden von der Verspätung nach Varna betroffenen Passagiere zogen vor Gericht und beriefen sich auf die EU-Verordnung 261/2004, die ihnen eine Entschädigung zusichere. Die Fluggesellschaft argumentierte, die Verspätung sei auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies dies zurück. Laut Urteil zählen Verspätungen, die auf freiwillige betriebliche Entscheidungen – wie das Warten auf verspätete Passagiere – zurückgehen, nicht zu unkontrollierbaren Ereignissen.
Der EuGH hat bereits in früheren Urteilen strenge Maßstäbe für "außergewöhnliche Umstände" gesetzt. So entschied er etwa im Fall C-195/20 (ÖBAG), dass Airlines nachweisen müssen, dass eine Verspätung durch Ereignisse verursacht wurde, die tatsächlich außerhalb ihres Einflussbereichs lagen, dem Luftverkehr immanent sind und dass alle zumutbaren Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergriffen wurden. Freiwillige Entscheidungen – etwa bei der Crew-Planung oder dem Warten auf Passagiere – fallen hingegen in die Verantwortung der Fluggesellschaft. Der EuGH bestätigte, dass die Entscheidung von European Air Charter, auf die Verspäteten zu warten, direkt zu den nachfolgenden Verzögerungen führte.
Nun muss das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob die Airline ihre Entscheidung in eigenständiger Verantwortung traf. Falls ja, dürften die Klagen der Passagiere auf jeweils 400 Euro Entschädigung Aussicht auf Erfolg haben.
Das Urteil unterstreicht, dass Fluggesellschaften sich nicht durch den Verweis auf betriebliche Entscheidungen als "außergewöhnliche Umstände" der Entschädigungspflicht entziehen können. Reisende, deren Flüge durch solche Entscheidungen verzögert werden, haben nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung. Das Düsseldorfer Gericht wird nun auf Basis der Auslegung des EuGH sein endgültiges Urteil fällen.
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