Bundesregierung verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026
Bundesregierung verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026
Die deutsche Bundesregierung hat die Preisdeckelung für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Mit der Entscheidung sollen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt und die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisiert werden. Ohne diese Maßnahme wären weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu erwarten gewesen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab die Verlängerung des Preisstoppes sowie der verpflichtenden Herstellerrabatte für Arzneimittel bekannt. Die Maßnahme knüpft an Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes an, das die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2024 um 2,19 Milliarden Euro entlastet hatte.
Durch das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wurde der Preisstopp um einen Inflationsausgleich ergänzt, der die Pharmaindustrie 2025 mit 170 Millionen Euro und voraussichtlich 2026 mit weiteren 79 Millionen Euro entlastet. Zudem ermöglicht das Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG) eine Erhöhung des Basispreises um 50 Prozent bei Kinderarzneimitteln und versorgungsrelevanten Medikamenten.
Das BMG begründete die Verlängerung mit den steigenden Zusatzbeiträgen: Lag der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2022 noch bei 1,3 Prozent, stieg er 2023 auf 1,6 Prozent. Für 2025 war zunächst ein Satz von 2,5 Prozent prognostiziert worden, tatsächlich wurden jedoch bereits 2,9 Prozent fällig – der gewichtete Durchschnitt liegt bei 3,13 Prozent. Ohne den Preisstopp wäre für 2026 ein weiterer Anstieg auf 2,9 Prozent zu erwarten gewesen.
Um Bedenken der Branche Rechnung zu tragen, sieht der Gesetzgeber eine Härtefallregelung vor: Pharmaunternehmen, die durch den Preisstopp und die Rabattverpflichtungen übermäßig belastet werden, können von den gesetzlichen Abschlägen befreit werden. Zudem wurde die Preisdeckelung für Immunglobuline gelockert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ermöglicht darüber hinaus Neuverhandlungen von Arzneimittelpreisen nach §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Die verlängerte Preisdeckelung bleibt damit für 2026 in Kraft und hält die Kostendämpfung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten aufrecht. Ziel ist es, weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen sind. Pharmaunternehmen behalten jedoch die Möglichkeit, bei unzumutbarer finanzieller Belastung Befreiungen zu beantragen.
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