Sachsen weitet Wohnberechtigungsscheine 2026 für Mittelschicht aus

Admin User
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Sachsen erleichtert den Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen weitet Wohnberechtigungsscheine 2026 für Mittelschicht aus

Ab Januar 2026 wird Sachsen die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine anheben. Die Änderungen sollen bezuschussten Wohnraum für einen größeren Kreis von Bürgern zugänglich machen – darunter auch Haushalte mit mittlerem Einkommen. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) betonte, dass sozialer Wohnungsbau Menschen unterschiedlicher Einkommensgruppen unterstützen solle.

Die jährliche Bruttoeinkommensgrenze für Single-Haushalte steigt von 16.800 auf 20.520 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten erhöht sich die Obergrenze von 25.200 auf 30.780 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro, zusätzlich werden pro Kind 855 Euro berücksichtigt.

Die angepassten Einkommensgrenzen treten Anfang 2026 in Kraft. Damit erhalten mehr Haushalte – auch aus der Mittelschicht – Anspruch auf Förderung im sozialen Wohnungsbau. Die Neuregelung ist Teil der Bemühungen, den gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Sachsen zu begegnen.