Niederlage für Google in rechtlichem Streit mit GMX

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Ein Handy ist mittig im Bild positioniert.

Niederlage für Google in rechtlichem Streit mit GMX

Niederlage für Google im Rechtsstreit mit GMX

Teaser: Der deutsche E-Mail-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologiekonzern Google erzielt.

25. August 2025, 06:44 Uhr MESZ

Ein deutsches Gericht hat in einem von dem E-Mail-Anbieter GMX/Web.de angestrengten Verfahren gegen Google entschieden. Dem Urteil zufolge darf der Tech-Riese seinen Dienst Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones nicht länger bevorzugen. Die Entscheidung folgt einem ähnlichen Kartellrechtserfolg in den USA im vergangenen Jahr.

Das Landgericht Mainz urteilte, dass Googles bisherige Praxis, bei der Geräteeinrichtung eine Gmail-Adresse vorzugeben, Wettbewerber unfair benachteiligt habe. Nutzer waren früher gezwungen, eine Gmail-Adresse anzugeben, später erlaubte Google stattdessen auch Telefonnummern. Das Gericht wertete diese Änderungen jedoch als unzureichend, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

Der Fall wurde durch den Digital Markets Act (DMA) der EU gestützt, der große Unternehmen daran hindern soll, eigene Dienste gegenüber Konkurrenten zu bevorzugen. Die Muttergesellschaft von GMX/Web.de, 1&1, argumentierte, Googles Vorgehen ersticke den Wettbewerb. Nach dem Urteil begrüßte 1&1 die Entscheidung als Sieg für die Verbraucherwahl. Google hat bereits Berufung eingelegt, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen verwies darauf, dass der Großteil der Klagpunkte abgewiesen worden sei, warnte jedoch, die Entscheidung könnte das Ziel des DMA untergraben, einheitliche Regeln zu schaffen. Dies folgt auf ein separates US-Kartellurteil vom August 2024, bei dem das Justizministerium und mehrere Bundesstaaten Google erfolgreich wegen desselben Vorwurfs verklagt hatten.

Das Urteil zwingt Google, die Handhabung von E-Mail-Optionen bei der Android-Einrichtung zu ändern. Zwar ist die Entscheidung noch nicht bindend, sie steht jedoch im Einklang mit weiteren regulatorischen Bestrebungen, Technologiemonopole einzudämmen. Googles Berufung bedeutet, dass der Rechtsstreit noch lange nicht beendet ist.