AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Eine Person, die in ein Mikrofon spricht und im Hintergrund ein Banner mit der Aufschrift 'Bundes' zu sehen ist.

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AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die AfD steht in Deutschland vor rechtlichen Rückschlägen, nachdem zwei Gerichte die Einstufung ihres sächsischen Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ bestätigt haben. Die Partei weist die Vorwürfe wiederholt zurück und bezeichnet die Entscheidung als ungerecht und rechtlich fehlerhaft. Nun droht die AfD mit weiteren juristischen Schritten, sollte das Urteil nicht aufgehoben werden.

Der Streit begann, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextrem einstuft. Parteichef Jörg Urban bezeichnete die Entscheidung als „rechtlich nicht haltbar“ und warf den Behörden vor, Aussagen der Partei „willkürlich verdreht“ zu haben. Er verglich die Situation mit einer Anklage wegen Diebstahls, ohne zu wissen, was angeblich gestohlen worden sei – da die vollständige Bewertung des Verfassungsschutzes weiterhin unter Verschluss bleibt.

Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Beschwerde der AfD zurück und bestätigte die Einstufung. Die Partei kündigte daraufhin an, klagen zu wollen, sofern das Urteil nicht revidiert und der vollständige Verfassungsschutzbericht veröffentlicht werde.

Das Bundesinnenministerium hingegen betonte, die AfD habe im Rahmen des Verfahrens Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten. Zudem verwiesen Beamte darauf, dass beide Gerichtsinstanzen zugunsten des Ministeriums entschieden hätten und damit die ursprüngliche Einstufung bestätigt worden sei.

Dem sächsischen AfD-Landesverband bleibt nun die Wahl: die Gerichtsurteile akzeptieren oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Während die Partei auf der Ungerechtigkeit der Einstufung beharrt, halten die Behörden die Entscheidung für rechtmäßig und verfahrenskonform. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der Verband weiterhin unter offizieller Beobachtung als rechtsextreme Gruppierung steht.