Black Friday 2024: Warum Sie Geschenke sofort auspacken sollten

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Warum Sie den Karton bald öffnen sollten - Black Friday 2024: Warum Sie Geschenke sofort auspacken sollten

Black Friday und Cyber Monday versprechen Schnäppchen – doch Vorsicht bei Rückgaberechten

Viele Verbraucher nutzen die Rabattschlachten von Black Friday und Cyber Monday, um Weihnachtsgeschenke frühzeitig zu kaufen. Doch wer zu lange mit dem Auspacken wartet, riskiert sein Rückgaberecht – und damit bares Geld.

Experten warnen: Wer Geschenke erst an Heiligabend auspackt, könnte die Frist für Rücksendungen verpassen. Denn die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht erst beim Öffnen der Ware, sondern bereits mit dem Erhalt der Lieferung.

Das Widerrufsrecht gilt für Online-, Telefon- und bestimmte Vertragskäufe. Es ermöglicht Käufern, Bestellungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu stornieren. Die Stornierung kann formlos erfolgen, doch die Rücksendung muss innerhalb derselben Frist erfolgen.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Lebensmittel, maßgefertigte Artikel oder entsiegelte Produkte wie geöffnete Software oder Hygieneartikel sind vom Widerruf ausgeschlossen. Manche Händler erschweren Rückgaben zudem durch intransparente Prozesse – was oft zu Streit führt.

Erweiterte Rückgaberegeln während des Black Friday mögen großzügig wirken, doch häufig verstecken sich dahinter Fallstricke. Verbraucherschützer raten, sich auf die gesetzliche Widerrufsfrist zu verlassen – sie bietet den besten Schutz. Wer Pakete sofort öffnet, sichert seine Rechte; wer zu lange wartet, riskiert, sie vollständig zu verlieren.

In Deutschland gelten für Elektroaltgeräte besondere Regeln: Seit Juli 2022 müssen große Supermärkte und Discounter (ab 800 m² Verkaufsfläche) gebrauchte Elektrogeräte und Batterien kostenlos zur Entsorgung zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht dient dem Recycling, hat jedoch keinen Einfluss auf die üblichen Rückgaberechte beim Kauf.

Wer Weihnachtsgeschenke frühzeitig kauft, sollte vorab die Rückgabebedingungen prüfen. Entscheidend ist: Die 14-tägige Frist läuft ab Lieferung – nicht erst beim Auspacken. Wer schnell handelt, schützt seine Rechte; wer zögert, könnte unwiederbringlich auf sie verzichten.