Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Verbot der Touristenbettensteuer

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Verbot der Touristenbettensteuer
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das landesweite Verbot einer Touristenbettensteuer abgewiesen. München, Bamberg und Günzburg hatten argumentiert, dass die Regelung ihre Möglichkeiten zur Erschließung lokaler Einnahmen unrechtmäßig einschränke. Mit dem Urteil bleibt das bestehende Verbot einer zusätzlichen Übernachtungsgebühr für Besucher nun bestehen.
2023 hatten München, Bamberg und Günzburg gemeinsam Klage eingereicht, um das bayerische Verbot der Bettensteuer – einer kleinen Abgabe auf Hotelübernachtungen – zu kippen. Die Städte begründeten dies damit, dass ihnen durch das Verbot eine wichtige Einnahmequelle entzogen werde, ohne dass dadurch die Belastung für die Einwohner steige.
Da die Klage nun abgewiesen wurde, bleibt das Verbot der Touristenabgabe in Bayern in Kraft. Städte wie München müssen nun nach alternativen Finanzierungsquellen suchen. Gleichzeitig entfällt damit vorerst die Gefahr höherer Übernachtungskosten für Reisende in der Region.

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