Wirtschaftswissenschaftler: Erben von Unternehmen sollten höhere Steuern zahlen

Admin User
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Zwei Frauen halten Papiere oder Zertifikate in den Händen, eine davon lächelt; ein Mann steht in der Nähe von Bänken links, eine gelbe Flagge, ein Tisch mit Hockern, eine Treppe, eine Säule und eine Tür im Hintergrund an einer weißen und blauen Wand.

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Deutschlands Erbschaftsteuerregeln könnten bald vor großen Änderungen stehen. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, warnt, dass die aktuellen Gesetze Erben von Unternehmen gegenüber Privatpersonen ungerecht begünstigen. Eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nun für 2026 erwartet.

Die Münchner Ökonomin kritisiert, dass das System unausgewogen sei. Zwar seien die Steuersätze selbst nicht zu niedrig, doch würden verschiedene Vermögenswerte extrem unterschiedlich behandelt. Private Geldanlagen wie Ersparnisse oder Investitionen würden deutlich höher besteuert als Betriebsvermögen, das innerhalb von Familienunternehmen weitergegeben werde.

Ihre Kritik erstreckt sich auch auf die zusätzlichen Vorteile, die oft mit großen Erbschaften einhergehen. Erben von Familienbetrieben erhielten häufig Luxusgüter – Gemälde, Oldtimer oder sogar Privatjets – zusammen mit Unternehmensanteilen. Diese Vermögenswerte würden mit niedrigeren Sätzen besteuert, was Schnitzer als klare Ungerechtigkeit bezeichnet. Die Frage könnte bald vor dem höchsten deutschen Gericht landen. Sie erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Regeln im kommenden Jahr für verfassungswidrig erklärt. Strengere Besteuerung für Unternehmensnachfolger, so Schnitzer, würde die Fairness wiederherstellen und verhindern, dass Privatpersonen weiterhin eine unverhältnismäßig hohe Last tragen.

Eine Gerichtsentscheidung 2026 könnte den Gesetzgeber zwingen, die Erbschaftsteuer grundlegend zu reformieren. Sollte das Urteil Schnitzers Prognosen entsprechen, müssten Erben von Unternehmen höhere Abgaben auf sowohl Firmenanteile als auch Luxusgüter zahlen. Die Änderung würde einen Schritt hin zu einer gleichmäßigeren Besteuerung aller geerbten Vermögenswerte bedeuten.