Thüringen will Altersgrenze für Richter aufweichen – BSW plant Reform des Richtergesetzes

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BSW-Fraktion: Längere Amtszeit für Richter - Thüringen will Altersgrenze für Richter aufweichen – BSW plant Reform des Richtergesetzes

In Thüringen könnte die Justiz bald eine Reform der Altersgrenzen für Richter erleben. Die BSW-Fraktion im Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Richtergesetzes vorgelegt, der es einigen Richtern ermöglichen soll, über die bisherige Altersgrenze von 67 Jahren hinaus im Amt zu bleiben. Der Vorstoß folgt wiederholten Forderungen aus dem Justizapparat des Landes nach einer solchen Anpassung.

Nach geltendem Thüringer Recht müssen Richter mit 67 Jahren in den Ruhestand treten – eine Verlängerung der Amtszeit ist bisher ausgeschlossen. Die BSW-Abgeordneten argumentieren, dass diese Regelung den Personalmangel verschärft und wertvolle Erfahrung verloren geht. Ihr Vorschlag sieht vor, dass Richter unter bestimmten Voraussetzungen weiterarbeiten dürfen, sofern sie die erforderlichen Leistungs- und Gesundheitsstandards erfüllen.

Ziel der geplanten Änderung ist es, zwei zentrale Probleme zu lösen: den Erhalt erfahrener Juristen und die Schließung von Personallücken. Sollte der Entwurf angenommen werden, würde Thüringen damit zu anderen Bundesländern aufschließen, die ihre Ruhestandsregelungen bereits gelockert haben. Die Initiative soll im ersten Quartal des kommenden Jahres vorangetrieben werden.