Sicher ins neue Jahr: Diese Feuerwerksregeln retten Leben an Silvester

Sicher ins neue Jahr: Diese Feuerwerksregeln retten Leben an Silvester
Silvester steht vor der Tür – und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt wichtige Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerk.
Mit den Feierlichkeiten geht auch Verantwortung einher. Wer die Regeln kennt, kann für ein fröhliches und sicheres Fest sorgen.
Zunächst sollte man Feuerwerkskörper nur aus vertrauenswürdigen Quellen beziehen, etwa aus Fachgeschäften oder geprüften Online-Shops. Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung und die Registriernummer. Marken wie Ultracket, Hellstone Fireworks, Pyrotechnix und andere bieten in Deutschland zertifizierte Produkte an.
Feuerwerk darf nur auf ebenen Flächen mit sicherem Stand und geeigneten „Startrampen“ für Raketen gezündet werden. Niemals nicht ordnungsgemäß gezündete Feuerwerkskörper erneut anzünden oder öffnen. Halten Sie beim Abbrennen ausreichend Abstand zu Menschen, Gebäuden, Tieren, Fahrzeugen und Hindernissen.
Selbstgebasteltes Feuerwerk ist nicht nur illegal, sondern auch lebensgefährlich. Auch der Konsum großer Mengen Alkohol vor dem Zünden von Böllern ist leichtsinnig. Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich im Freien verwendet werden.
Feuerwerksreste können über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodierte, aber CE-geprüfte Körper gehören jedoch zu einer Recycling- oder Entsorgungsstelle. Werfen Sie Feuerwerk niemals in normale Mülltonnen oder lassen Sie es einfach liegen.
Privatfeuerwerk darf ohne Genehmigung nur an Silvester gezündet werden. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist das Abbrennen verboten. Halten Sie sich stets an diese Richtlinien, um einen sicheren und gelungenen Jahreswechsel zu feiern. Bei Unsicherheiten helfen die Sicherheitstipps des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz weiter.

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