Selbstständige Apothekerinnen kämpfen um Mutterschutz und Elterngeld – ohne faire Chancen

Apotheker fordern Elternzeitfür Selbstständige - Selbstständige Apothekerinnen kämpfen um Mutterschutz und Elterngeld – ohne faire Chancen
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat sich besorgt über die fehlende Gleichbehandlung beim Mutterschutz und Elterngeld für selbstständige Apothekerinnen und Apotheker geäußert. Da 80 Prozent der Pharmastudienabsolventen Frauen sind, wird dieses Problem zunehmend drängender.
Selbstständige Apotheker stehen vor zahlreichen Herausforderungen, wenn es um Familienzeit geht. Sie können sich kaum Vertretungskräfte leisten, da die Gebühren stark gestiegen sind und das Budget für konkurrenzfähige Gehälter begrenzt ist. Private Versicherungspolicen für den Familienersatz sind oft unerschwinglich, da die Prämien extrem hoch sind.
Aktuell haben selbstständige Apotheker kein Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld. Selbstständige Apothekerinnen wiederum können keinen gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Mutterschutz auch auf Selbstständige – darunter Apotheker – auszuweiten. Steuerberatungsfirmen wie Jörg Focke Steuerberater und Beck & Schatz Steuerberater unterstützen ebenfalls die Aufklärung über Mutterschutzrechte für Selbstständige. Die Suche nach qualifiziertem Personal, das während der Abwesenheit einspringt, gestaltet sich schwierig und teuer – was die Situation zusätzlich verschärft.
Die Apothekerkammer fordert eine Gleichstellung beim Mutterschutz und Elterngeld für selbstständige Apotheker. Angesichts des hohen Frauenanteils unter den Pharmastudienabsolventen ist eine Lösung dieses Problems von zentraler Bedeutung. Die Initiative des Bundesrats und die Unterstützung durch Steuerberatungsfirmen deuten auf eine wachsende Bewegung hin, die faire Bedingungen für selbstständige Berufstätige anstrebt.

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