Rheinland-Pfalz verdoppelt Windkraftflächen – 2 Prozent der Landesfläche bis 2029

Rheinland-Pfalz verdoppelt Windkraftflächen – 2 Prozent der Landesfläche bis 2029
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat eine Novelle des Landesplanungsgesetzes für Windenergie verabschiedet, mit der mehr Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Das neue Gesetz verpflichtet die Planungsregionen, bis Ende 2029 mindestens 2 Prozent ihres Gebiets als Vorranggebiete für Windenergie festzulegen. Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 2020 sah vor, dass Planungsverbände bis Ende 2026 mindestens 1,4 Prozent ihrer Regionalfläche als Windvorranggebiete ausweisen. Die nun beschlossene Änderung erhöht dieses Ziel auf 2 Prozent – gestützt auf eine räumliche Potenzialanalyse, die geeignete Standorte für Windenergie identifiziert. Das Land strebt an, bis Ende 2030 insgesamt 2,2 Prozent seiner Gesamtfläche für die Windenergie zu reservieren. Die Novelle betrifft zusätzliche 0,8 Prozent der Landesfläche, was etwa 15.880 Hektar entspricht – eine Fläche von 22.685 Fußballfeldern oder das 1,6-Fache der Größe von Mainz. Der Entwurf legt individuelle Flächenziele für die vier Planungsverbände des Landes sowie für den Verband Region Rhein-Neckar fest und fördert so den Solidaritätsgedanken zwischen den Regionen. Das geänderte Gesetz schafft die Grundlage für die zweite Ausbaustufe, um das Ziel für 2030 zu erreichen, schützenswerte Landschaften zu bewahren und eine regionale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Die Planungsregionen haben bis Ende 2029 Zeit, ihren jeweiligen Anteil an Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen.

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