Polnischer Staatsbürger nach Festnahme in Mainz in Abschiebehaft

Polnischer Staatsbürger nach Festnahme in Mainz in Abschiebehaft
Am 28. April 2025 wurde ein 32-jähriger polnischer Staatsbürger am Mainzer Hauptbahnhof festgenommen. Gegen den Mann lag ein von polnischen Behörden wegen Eigentumsdelikten ausgestellter Haftbefehl vor. Er wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und dem Amtsgericht Mainz vorgeführt.
Der Mann war zunächst von der Bundespolizei am Hauptbahnhof kontrolliert worden. Nach dem Vorwurf, am 29. April 2025 eine Frau angegriffen zu haben, entschied die Bundespolizei, ihn festzunehmen und in Haft zu behalten. Er wurde in das Abschiebegefängnis Rohrbach überstellt, wo er auf eine mögliche Auslieferung wartet. Das Amtsgericht Mainz bestätigte später den Haftbefehl und ordnete seine weitere Inhaftierung an.
Der 32-jährige polnische Staatsbürger bleibt vorerst im Abschiebegefängnis Rohrbach in Haft. Seine Auslieferung nach Polen, wo ihm Eigentumsdelikte vorgeworfen werden, steht noch aus. Das Amtsgericht Mainz hat die Festnahme und Inhaftierung bestätigt.

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