NRW-Kommunen drohen mit Rettungsdienst-Rechnungen für Bürger wegen Fehlalarm-Kosten

"Fehlalarme" in der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - NRW-Kommunen drohen mit Rettungsdienst-Rechnungen für Bürger wegen Fehlalarm-Kosten
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat eine dringende Warnung ausgesprochen: Aufgrund von Kostenstreitigkeiten mit Versicherungen könnten Kommunen bald Bürgerinnen und Bürger für bestimmte Einsatzkosten im Rettungsdienst in Rechnung stellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass jeder fünfte Notruf in der Region ein Fehlalarm ist – mit jährlichen Kosten von erschreckenden 250 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden.
Der Städtetag fordert das Gesundheitsministerium NRW auf, einzugreifen und eine Lösung zu finden, da die Kommunen diese Belastungen nicht länger tragen können. Bisher ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGS) für die Regelung der Kosten durch Fehlalarme zuständig. Das Ministerium prüft zwar Kompromisslösungen, verfügt jedoch nicht über landesweite Daten zu Fehlalarmzahlen.
Der Städtetag verlangt vom Bund, eine Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch zu schließen, um Abrechnungen für Vor-Ort-Behandlungen oder Arztbesuche zu ermöglichen. Das Gesundheitsministerium sieht jedoch keine rechtliche Grundlage, um künftig die Kosten für Fehleinsätze zu übernehmen. Die Städte fordern stattdessen eine sofortige Übergangslösung und eine Landesbürgschaft, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Denn die Kommunen – nicht das Land – tragen die Verantwortung für die Finanzierung des Rettungsdienstes.
Ohne landesweite Daten und ohne rechtliche Handhabe für die Übernahme der Fehlalarmkosten sucht das NRW-Gesundheitsministerium nach Kompromissen. Die Städte jedoch drängen auf schnelles Handeln, um die Haushaltsdefizite vor Ort nicht weiter zu verschärfen. Die Warnung des Städtetags unterstreicht einmal mehr die enorme finanzielle Belastung, die Fehlalarme für die Kommunen darstellen.

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