Nordrhein-Westfalen führt „Weihnachtsfrieden“ im Finanzamt ein – was das bedeutet

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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt - Nordrhein-Westfalen führt „Weihnachtsfrieden“ im Finanzamt ein – was das bedeutet

„Weihnachtsfrieden“ im Finanzamt

„Weihnachtsfrieden“ im Finanzamt

„Weihnachtsfrieden“ im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Das Finanzamt von Nordrhein-Westfalen hat einen „Weihnachtsfrieden“ vom 17. bis 31. Dezember verkündet. In dieser Zeit werden die meisten neuen Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen ausgesetzt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine ungestörte Feier der Festtage zu ermöglichen. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) begründete die Maßnahme damit, die saisonale Belastung für Steuerzahler und Betriebe zu verringern.

Während des „Weihnachtsfriedens“ werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Auch die Bearbeitung von Prüfberichten ruht bis Januar. Allerdings laufen dringende Aufgaben – etwa die Verhinderung von Steuerausfällen durch drohende Verjährungsfristen – weiter.

Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember, danach nehmen die Behörden im neuen Jahr den regulären Betrieb wieder auf. Standardschreiben werden weiterhin verschickt, doch Prüfungen und Vollstreckungen bleiben ausgesetzt. Unabhängig davon läuft die gesonderte Initiative gegen Gewalt an den Feiertagen weiter: Die Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften den gesamten Monat über.