Minister: Retterschirm verhinderte Krankenhausschließungen

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Ein Denkmal mit Säulen und einer Statue darauf, umgeben von Bäumen und einem bewölkten Himmel, mit Stufen, die hinaufführen

Minister: Retterschirm verhinderte Krankenhausschließungen - Minister: Retterschirm verhinderte Krankenhausschließungen

Rettungsschirm verhinderte Krankenhaus-Schließungen in Thüringen

Rettungsschirm verhinderte Krankenhaus-Schließungen in Thüringen

Rettungsschirm verhinderte Krankenhaus-Schließungen in Thüringen

  1. Dezember 2025, 05:03 Uhr

Thüringens Notfall-Hilfsprogramm hat mehrere finanziell angeschlagene Krankenhäuser vor der Schließung bewahrt. Das Programm stellt kurzfristige Kredite für Einrichtungen bereit, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Sowohl öffentliche als auch private Träger können die Unterstützung im Rahmen des Plans beantragen.

Das Landesdarlehensprogramm wurde eingeführt, um Versorgungslücken in der medizinischen Grundversorgung Thüringens zu verhindern. Bisher haben weniger als zehn Krankenhäuser das Angebot in Anspruch genommen. Jeder bewilligte Kredit deckt lediglich den Mindestbetrag ab, der zur Überbrückung eines Haushaltsdefizits erforderlich ist – begrenzt auf maximal zehn Millionen Euro pro Einrichtung.

Die Rückzahlungsfristen erstrecken sich über bis zu 15 Jahre und geben den Häusern damit Zeit, ihre Finanzen zu konsolidieren. Die Initiative läuft parallel zu einem größeren Bundes-Hilfspaket in Höhe von vier Milliarden Euro, das für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Diese bundesweiten Mittel sollen die Krankenhäuser bis zum Inkrafttreten umfassender Reformen stützen. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat Verzögerungen bei einem separaten Bürgschaftsprogramm für finanziell belastete Krankenhäuser bisher nicht erklärt. Vorerst bleibt das Soforthilfsprogramm die wichtigste Rettungsleine für gefährdete Standorte.

Die Notfallkredite haben bereits verhindert, dass einige Krankenhäuser schließen mussten. Da die Bundesreformen noch ausstehen, sichert das Programm die Fortführung der medizinischen Versorgung in Thüringen. Berechtigte Träger können weiterhin Unterstützung beantragen, sofern sie die Kriterien erfüllen.