Hotel in Koblenz scheitert mit Klage gegen angeblichen Fußball-Sponsor

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch mit Lebensmitteln, mit einer Glastür in der Mitte, wahrscheinlich in einem Hotel.

Hotel in Koblenz scheitert mit Klage gegen angeblichen Fußball-Sponsor

Hotel verklagt Sponsor eines Fußballvereins in der Region Koblenz

Ein Hotel in der Region Koblenz bleibt auf den Kosten für zwei Fußballer sitzen. Das Landgericht wies die Klage gegen einen Sponsor ab, der die Zimmer angeblich gebucht haben soll.

  1. Dezember 2025, 11:16 Uhr

Ein Hotel in der Region Koblenz muss nun die Unterkunftskosten für zwei Fußballer tragen, nachdem ein Gericht seine Klage gegen einen Mann abgewiesen hat, von dem es annahm, er handele im Auftrag des Vereins. Der Streit begann, als das Hotel 2023 zwei Spielern des FC C. Unterkunft gewährt hatte, die Rechnung jedoch nie beglichen wurde.

Zunächst verklagte das Hotel den Fußballverein wegen der ausstehenden Zahlungen, doch die Klage wurde abgewiesen. Daraufhin reichte es Klage gegen den Mann ein, der die Zimmer angeblich reserviert hatte, mit der Begründung, er habe als nicht bevollmächtigter Vertreter des Teams gehandelt.

Während des Prozesses behauptete der Geschäftsführer des Hotels, der Mann habe sich bei Sponsorengesprächen als „Fußballgott“ präsentiert. Das Landgericht Koblenz urteilte jedoch, dies beweise nicht, dass er die rechtliche Befugnis besaß, Buchungen für den Verein vorzunehmen. Der Beklagte gab an, er sei davon ausgegangen, die Zimmer seien Teil der noch offenen Sponsorenleistung des Hotels gewesen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass selbst wenn der Mann als Vertreter aufgetreten sei, das Hotel seine Vollmacht hätte überprüfen müssen. Folglich wurde die Klage abgewiesen, sodass das Hotel auf den Kosten sitzen bleibt.

Das Urteil bedeutet, dass das Hotel die Ausgaben für die Aufenthalte der Spieler nicht erstattet bekommt. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit informellen Absprachen ohne Klärung der rechtlichen Legitimation verbunden sind. Die Identität des Mannes bleibt unbekannt.