Gericht entzieht Besitzer gefährlichen Bullterrier-Mischling nach wiederholten Vorfällen

Nach Bissvorfall bei Trier: Besitzer eines gefährlichen Hundes muss Tier abgeben - Gericht entzieht Besitzer gefährlichen Bullterrier-Mischling nach wiederholten Vorfällen
Ein Gericht in Trier hat einem Mann die Haltung seines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings entzogen, nachdem es ihn für ungeeignet erklärt hatte, einen als gefährlich eingestuften Hund zu besitzen. Die Entscheidung folgt auf wiederholte Vorfälle, bei denen das Tier ohne Leine umherlief und einen anderen Hund schwer verletzte. Der Besitzer hatte das Urteil angefochten, konnte jedoch nicht nachweisen, dass er das Tier verantwortungsvoll halten kann.
Im Mittelpunkt des Falls stand die Missachtung gesetzlicher Vorgaben für die Haltung gefährlicher Hunderassen. Nach den Bestimmungen von Rheinland-Pfalz müssen solche Hunde sicher verwahrt werden – doch der Staffordshire-Bullterrier-Mischling wurde mehrfach frei herumlaufend gesichtet. Bei einem Angriff verletzte er einen anderen Hund so schwer, dass die Behörden einschritten.
Das Urteil unterstreicht die strengen Regelungen der Region zur Haltung gefährlicher Hunde. Die Unfähigkeit des Mannes, das Tier zu sichern oder zu kontrollieren, führte direkt zur gerichtlichen Entscheidung. Sollte keine erfolgreiche Berufung eingelegt werden, wird der Hund gemäß den örtlichen Vorschriften in neue Obhut gegeben.

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