Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für Einbürgerung in Deutschland

Entscheidung: In der Regel muss für die Einbürgerung in Deutschland die Identität nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für Einbürgerung in Deutschland
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Teaser: Urteil: Nachweis der Identität meist Pflicht für Einbürgerung in Deutschland
Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis für Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich erforderlich
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr
Artikeltext: Der Weg eines syrischen Mannes zur deutschen Staatsbürgerschaft hat eine weitere juristische Hürde genommen: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein ihm günstiges Urteil einer Vorinstanz aufgehoben. Der Fall, der im nordrhein-westfälischen Mettmann begann, wird nun zur erneuten Prüfung nach Düsseldorf zurückverwiesen – Grund sind unzureichende Begründungen im ursprünglichen Urteil.
Der 1994 geborene Mann lebt seit 2014 in Deutschland und hatte die Einbürgerung beantragt. Die örtlichen Behörden in Mettmann lehnten seinen Antrag ab, weil er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihm zunächst recht und verpflichtete Mettmann, die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Doch das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung am 18. Dezember 2025 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 27.24) auf.
Der Fall geht nun zur erneuten Prüfung nach Düsseldorf zurück. Die Behörden müssen neu bewerten, ob der Mann die strengen Anforderungen an den Identitätsnachweis erfüllt, die das Bundesverwaltungsgericht vorgegeben hat. Das Urteil unterstreicht die zentrale Rolle von Pässen in Einbürgerungsverfahren – es sei denn, es liegen nachweislich unüberwindbare Hindernisse vor.

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