Bayern führt umstrittene Wasserabgabe ab 2026 ein – Kommunen klagen bereits

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Ein Wasserhahn mit fließendem Wasser, mit einem unscharfen Wasserzeichen in der Mitte des Bildes.

Gemeinschaftsverband droht Verfassungsbeschwerde gegen Wasserabgabe - Bayern führt umstrittene Wasserabgabe ab 2026 ein – Kommunen klagen bereits

Ab dem 1. Juli 2026 soll in Bayern eine neue Wasserabgabe für private Haushalte eingeführt werden. Die Gebühr, die Teil einer umfassenden Reform des Landeswassergesetzes ist, wird voraussichtlich etwa fünf Euro pro Person und Jahr kosten. Doch der Plan hat bereits jetzt juristischen Widerstand von Kommunen und Landwirtschaftsverbänden ausgelöst.

Die überarbeitete Fassung des Wassergesetzes bringt weitreichende Änderungen bei den Hochwasserschutzvorschriften mit sich. Zudem sieht sie eine umstrittene Abgabe von zehn Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers vor. Nach dem neuen Recht könnten Lebensmittel- und Getränkehersteller in manchen Fällen ähnlich wie öffentliche Versorgungsbetriebe behandelt werden. Genau diese Neueinstufung steht im Zentrum der Kontroverse.

Die Wasserabgabe soll ab Mitte 2026 gelten und jeden Einwohner etwa fünf Euro im Jahr kosten. Angesichts der drohenden Klagen könnte die bayerische Staatsregierung jedoch mit Verzögerungen oder Nachbesserungen konfrontiert werden. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob die Reform wie geplant umgesetzt wird oder noch Anpassungen erfordert.