Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rechte von Demonstranten bei den umstrittenen Räumungen in Lützerath Anfang 2023 nicht verletzt wurden. Das am 23. Dezember 2025 verkündete Urteil wies Klagen gegen das Betretungsverbot für das Braunkohleabbaugebiet Garzweiler II ab. Damit bestätigte das Gericht, dass die Behörden rechtmäßig gehandelt hatten, als sie den Zugang zum Gelände einschränkten.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster kam zu dem Schluss, dass das Versammlungsrecht nicht beeinträchtigt worden sei. Das Gericht begründete dies damit, dass der Energiekonzern RWE, der die Mine betreibt, die gesperrten Bereiche klar gekennzeichnet habe. Demonstranten sei zwar der Zutritt zum Firmenareal untersagt worden, doch hätten sie auf angrenzenden Flächen ohne Einschränkungen protestieren können.
Zudem urteilte das OVG, dass die Kläger kein berechtigtes rechtliches Interesse geltend machen könnten, da ihr Demonstrationsrecht nicht unrechtmäßig beschnitten worden sei. Die Behörden hätten bereits alternative Versammlungsorte ausgewiesen, sodass Proteste in der Nähe weiterhin möglich gewesen seien. Die Entscheidung ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig.
Der Fall geht auf Auseinandersetzungen im Frühjahr 2023 zurück, als die Polizei Aktivisten gewaltsam aus Lützerath entfernte – einem Dorf am Rand des Tagebaus Garzweiler II, das zum Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau und die fossile Energiegewinnung geworden war. Trotz der Proteste wurden die Räumungen durchgeführt, und das Gelände wurde später für den Abbau freigegeben. In den Klagen war argumentiert worden, das Betretungsverbot verstoße gegen die Versammlungsfreiheit. Das Gericht bestätigte jedoch die Einschränkungen mit der Begründung, dass das Eigentumsrecht von RWE und die öffentliche Ordnung die Maßnahmen rechtfertigten. Mit dem Urteil endet der Rechtsstreit um die Räumungen und das Betretungsverbot für den Tagebau.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Räumung von Lützerath und das Betretungsverbot für Garzweiler II rechtmäßig bleiben. Demonstranten dürfen zwar in der Umgebung protestieren, nicht jedoch auf dem Privatgelände von RWE. Das Urteil setzt damit einen Schlusspunkt unter einen der bekanntesten Umweltkonflikte Deutschlands.

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