27 March 2026, 14:21

Streit um Martin-Luther-King-Park: Warum Mainz keinen Hundepark will

Ein von einem Kettenzaun umgebener Hundepark mit einem Schild, umgeben von Bäumen, Pflanzen, Gras und einer Straße, mit Gebäuden und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Streit um Martin-Luther-King-Park: Warum Mainz keinen Hundepark will

Martin-Luther-King-Park in Mainz bleibt Zankapfel zwischen Hundebesitzern und Stadtverwaltung

Trotz Forderungen nach einem ausgewiesenen Hundeauslaufgebiet hat die Stadtverwaltung eine Umwidmung des Martin-Luther-King-Parks (MLK) in Mainz zu diesem Zweck ausgeschlossen. Der Park, der als wichtige Fußgänger- und Radverbindung dient, leidet bereits unter starker Nutzung und steht unter Druck.

Der MLK-Park verbindet die Stadtteile Hartenberg-Münchfeld mit der Mainzer Innenstadt und bietet mit Bänken, einem Tischtennistisch, einem Boule-Feld, einem Fußballplatz und einem Basketballkorb vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Obwohl Schilder deutlich auf die Leinenpflicht für Hunde hinweisen, halten sich nicht alle Besitzer daran.

Im Mai 2024 billigte der Stadtrat Pläne zur Neugestaltung des Geländes – diese lassen einen Hundepark unter den aktuellen Gegebenheiten jedoch nicht zu. Stadtrat Steinkrüger betonte, dass die Umwandlung öffentlicher Grünflächen in Hundeauslaufzonen die ohnehin knappen Ressourcen zusätzlich belasten würde. Mainz verfüge bereits über zu wenig Erholungsflächen, und große Hundebereiche würden den Platz für andere Aktivitäten weiter verringern.

Eine Gruppe von Hundehaltern hat sich informell Teile des MLK-Parks angeeignet und lässt ihre Tiere häufig ohne Leine laufen. Zwar fordern einige Anwohner eine bessere Hundeinfrastruktur, doch die Stadt hat bisher keine Alternativstandorte benannt. Auch eine offizielle Prüfung möglicher Flächen für einen Hundepark steht noch aus.

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Die Haltung der Stadt bleibt klar: Der MLK-Park wird kein Hundepark. Die geplanten Umbaumaßnahmen und die begrenzten Mittel lassen kaum Spielraum für Änderungen. Bis auf Weiteres müssen sich Hundebesitzer an die geltende Leinenpflicht halten.

Quelle