Heidenheims Flächennutzungsplan steht vor großer Änderung – Bürger können mitreden

Admin User
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Eine Landschaft mit Häusern, Bäumen, Strommasten, Hügeln und Himmel.

Heidenheims Flächennutzungsplan steht vor großer Änderung – Bürger können mitreden

Die Pläne für eine umfassende Aktualisierung des Flächennutzungsplans von Heidenheim nehmen Gestalt an. Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverbandes Heidenheim-Nattheim hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf der 17. teilräumlichen Änderung verabschiedet. Nun erhalten Bürgerinnen, Bürger und Interessenvertreter im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Vorschläge einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Im Mittelpunkt der Änderung steht ein 8,35 Hektar großes Gebiet am östlichen Eingang von Heidenheim entlang der Giengener Straße (L 1083). Dieses Areal umfasst das ehemalige Voith-Ausbildungszentrum, ein Wohngebäude in der Alten Bleiche 5 sowie Teile der Straße selbst. Zudem sind Brachflächen einbezogen, die nach dem Abriss der alten GAGFAH-Wohnblöcke entstanden sind, sowie Privatgrundstücke, Grünflächen und bewaldete Abschnitte.

Ziel ist es vor allem, die Entwicklung des Bebauungsplans "Haintal/Hardtwald" mit dem Flächennutzungsplan in Einklang zu bringen. Gleichzeitig sollen bestehende Widersprüche in den aktuellen Nutzungsausweisungen bereinigt werden. Sämtliche Unterlagen – von den Planentwürfen über Begründungen bis hin zu Umweltberichten – werden online sowie im Heidenheimer Rathaus und im Nattheimer Bürgerbüro einsehbar sein. Vom 12. Januar 2026 bis zum 13. Februar 2026 können Anregungen und Bedenken eingereicht werden, und zwar per Post, E-Mail (stadtplanung@ourwebsite), persönlich oder über ein Online-Formular. Die Gemeinde übernimmt als Planungsträgerin die Federführung und startet mit der offiziellen Bekanntmachung des Auslegungszeitraums.

Die Konsultationsphase dauert einen Monat und endet am 13. Februar 2026. Alle eingegangenen Stellungnahmen fließen in die abschließende Entscheidungsfindung ein. Die genehmigte Änderung bildet anschließend den rechtlichen Rahmen für die künftige Entwicklung des betreffenden Gebiets.