GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend
GdP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend
Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf für eine dreimonatige Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.
„Insgesamt lässt sich sagen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit längeren Verfahren aber oft nicht ausreicht“, erklärte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen ihrer Nutzer künftig drei Monate lang speichern müssen. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagene Maßnahme soll die Strafverfolgung unterstützen. Polizei und Politiker reagieren jedoch gespalten auf die geplante Regelung.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, äußert aber Bedenken hinsichtlich seiner Reichweite. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei und Zoll, argumentiert, dass drei Monate in komplexen Fällen oft nicht ausreichen. Gerade bei internationalen Straftaten zögen sich Ermittlungen häufig über deutlich längere Zeiträume hin.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, bezeichnete den Schritt als „längst überfällig“. Er lobte Hubigs Entwurf als wichtigen Baustein, um die Sicherheitsversprechen der Koalition innerhalb des ersten Regierungsjahres umzusetzen. Wiese betonte, das Gesetz sende ein klares Signal, dass die Regierung ihre Zusagen einhalte. Die Regelung sieht eine feste Speicherfrist von drei Monaten vor und soll so einen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz herstellen. Die GdP hält jedoch daran fest, dass schwere Kriminalfälle oft über diesen Zeitraum hinausgehen. Eine konkrete Ideal-Frist nannten die Behörden zwar nicht, doch sie bestehen darauf, dass längere Speicherzeiten die Ermittlungen deutlich erleichtern würden.
Der Gesetzentwurf wird nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bei einer Verabschiedung müssen Provider die IP-Daten künftig exakt drei Monate lang vorhalten. Die Behörden werden ihre Ermittlungsmethoden an die neuen zeitlichen Vorgaben anpassen müssen.

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GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei Monate lange IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei Monate lange Speicherung ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen in Strafverfahren und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, gegenüber den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

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