30 April 2026, 14:25

Durchbruch im ÖPNV-Tarifstreit: Sachsen-Anhalt verhindert drohende Verkehrschaos

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einem Berg- und Baumhintergrund mit dem Text: "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Durchbruch im ÖPNV-Tarifstreit: Sachsen-Anhalt verhindert drohende Verkehrschaos

Neuer Tarifvertrag für Beschäftigte im ÖPNV Sachsen-Anhalts unterzeichnet

Am 29. April 2026 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr Sachsen-Anhalts abgeschlossen. Die Einigung erfolgte nach zähen Verhandlungen und verhinderte geplante Streiks, die den Verkehr in der gesamten Region lahmlegen hätten können. Beide Seiten machten Zugeständnisse, um einen Kompromiss zu erreichen.

Die Gewerkschaft hatte ursprünglich eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich gefordert, doch diese Forderung fand sich nicht in der finalen Vereinbarung wieder. Stattdessen wurden verbesserte Regelungen zu Ruhezeiten und Schichtlängen für Fahrpersonal eingeführt. Die Arbeitgeber sagten zudem zu, ihre finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter, die einen Führerschein erwerben, zu verdoppeln.

Die Ausbildungsvergütungen werden künftig nach demselben Schema angepasst wie die Entgelte im öffentlichen Dienst nach dem TVöD-Tarifvertrag. Beschäftigte erreichten höhere Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit. Eine weitere wichtige Neuerung ermöglicht es den Mitarbeitern, einen Teil ihrer Jahresprämie in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.

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Die Einigung wurde als schwieriger Kompromiss für die Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt bezeichnet. Zwar blieben einige Forderungen der Gewerkschaft unerfüllt, doch der Vertrag verhindert Arbeitskämpfe und sichert die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen.

Der Tarifabschluss bringt Stabilität in den ÖPNV-Sektor Sachsen-Anhalts nach wochenlangen Verhandlungen. Verbesserte Arbeitsbedingungen und finanzielle Anreize sollen die Sorgen der Belegschaft adressieren. Die Regelungen gelten bis zur nächsten Runde der Tarifverhandlungen.

Quelle