07 April 2026, 12:18

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im vergangenen November ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Eintragungen ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Die Behörden melden bisher überwiegend positive Erfahrungen.

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Das Gesetz trat im November 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags. Seither haben 976 Personen ihre offiziellen Unterlagen aktualisiert. Die meisten Antragstellenden waren erwachsen, in etwa 40 Fällen ging es um Minderjährige.

Bei den unter 18-Jährigen betrafen die meisten Änderungen den Wechsel von weiblich zu männlich. Die Reform erlaubt zudem zweite Änderungen, die jedoch selten sind – bisher haben nur vier Personen eine erneute Anpassung vorgenommen. Ein weiterer Wechsel ist nach einer einjährigen Wartefrist möglich.

Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform insgesamt als Erfolg. Allerdings gab es einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Als Reaktion prüft der Verband nun schärfere Regeln, darunter den Vorschlag, dass Personen, die während einer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie eine erneute Änderung beantragen können.

Das neue System macht die Aktualisierung des Geschlechtseintrags zugänglicher. Mit fast 1.000 vorgenommenen Änderungen beobachten die Behörden weiterhin die Auswirkungen. Weitere Anpassungen könnten folgen, um möglichen Missbrauch einzudämmen, ohne den Kern der Reform zu gefährden.

Quelle