Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – Streit geht weiter
Theo SchmitzNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – Streit geht weiter
Rechtlicher Streit um Nürnberger Mitgliedschaft in anti-rechtsextremem Bündnis bleibt nach Schlüsselurteil ungelöst
Der Rechtsstreit über die Mitgliedschaft Nürnbergs in einem Bündnis gegen Rechtsextremismus ist nach einem wichtigen Urteil weiterhin unentschieden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass die Stadt vorerst im Netzwerk bleiben darf. Der Fall, der ursprünglich 2022 vom Nürnberger Kreisverband der AfD angestrengt wurde, wurde zur weiteren Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Das "Bündnis gegen Rechtsextremismus" umfasst 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen. Erst kürzlich startete es unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März. Das Bündnis erhält öffentliche Förderung, darunter jährlich 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg.
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte die Mitgliedschaft der Stadt vor zwei Jahren erstmals angefochten. Die Partei argumentiert, das Bündnis richte sich gezielt gegen die AfD und verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Die vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab urteilte, dass Nürnberg nur austreten müsse, wenn sich die Aussagen des Bündnisses direkt der Stadt zurechnen ließen.
Nun muss das Bayerische Verwaltungsgericht zwei zentrale Fragen klären: Ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg maßgeblichen Einfluss darauf hat. Bis dahin wird der Rechtsstreit ohne abschließende Entscheidung weitergehen.
Das Urteil ermöglicht Nürnberg vorerst den Verbleib im Bündnis. Die anstehende Prüfung durch das Bayerische Verwaltungsgericht wird über den langfristigen Ausgang des Streits entscheiden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Engagement der Stadt im Bündnis gegen die Grundsätze politischer Neutralität verstößt.






