Neue Pflicht: Widerrufsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge. Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ einbauen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun in deutsches Recht übernommen wurde.
Der Button muss leicht auffindbar und bedienbar sein. Er darf nicht mehr Schritte erfordern als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Fehlt er, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Verbraucher, die digital widerrufen, müssen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten – etwa per E-Mail. Der neue Button ändert nichts an der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist. Diese beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Erhalt der Ware.
Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor sie gilt. Noch nicht alle Mitgliedstaaten haben dies getan. Die Regelung betrifft alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Unternehmen müssen sie bis zum 19. Juni umsetzen. Fehlt der Button, könnte sich die Frist für Verbraucher zum Widerruf verlängern.






