Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Was sich ab Juli für Bezieher ändert
Greta KochNeue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Was sich ab Juli für Bezieher ändert
Ab Juli wird in Deutschland das bisherige Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungssystem ersetzt. Das Vorhaben basiert auf dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und bedarf noch der Zustimmung des Bundestags. Eine zentrale Neuerung sind finanzielle Anreize für Bezieher von staatlicher Unterstützung, die gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der Bundestag soll in Kürze das Gesetz zur Einführung des neuen Systems verabschieden, das dann im Juli in Kraft tritt und das bestehende Bürgergeld abgelöst. Die Leistungen werden künftig nach den Regelungen des SGB II gewährt.
Ein Kernpunkt der Reform ist die Möglichkeit für Arbeitgeber, steuerfreie Boni von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Diese Prämie richtet sich an Empfänger der Grundsicherung, die zusätzlich einem Job nachgehen. Im Gegensatz zu regulärem Einkommen wird der Bonus bei der Berechnung der staatlichen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Dadurch können Beschäftigte, die SGB-II-Leistungen beziehen, den vollen Bonusbetrag behalten – zusätzlich zu Lohn und Sozialhilfe, ohne Abzüge befürchten zu müssen.
Ziel der Reform ist es, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Grundsicherungsempfängern zu fördern, indem sie zusätzliche Einnahmen behalten dürfen. Arbeitgeber erhalten die Option, steuerfreie Zuschüsse zu gewähren, während der Staat sicherstellt, dass diese Zahlungen die Leistungen nicht schmälern. Mit der endgültigen Zustimmung des Bundestags werden die Änderungen rechtzeitig zum Start im Juli umgesetzt.






