16 April 2026, 14:20

Neue Cannabis-Regeln für Patienten: Was bei Reisen 2026 zu beachten ist

Gruppe von Menschen, die um ein Auto mit einem "Legalise Cannabis Ireland"-Schild stehen, mit sichtbaren Papieren in der Nähe von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel.

Neue Cannabis-Regeln für Patienten: Was bei Reisen 2026 zu beachten ist

Mit Beginn der ersten großen Frühlingsreisesaison im März 2026 sehen sich medizinische Cannabis-Patienten in Deutschland mit neuen Regeln für Grenzübertritte konfrontiert. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) haben sich die rechtlichen Vorgaben für die Mitnahme von Rezepten ins Ausland geändert. Patienten müssen sich nun sorgfältig vorbereiten, um Probleme während ihrer Reisen zu vermeiden.

Das zentrale Dokument für die Reise ist die Bescheinigung nach Artikel 75, die von der örtlichen Gesundheitsbehörde ausgestellt und beglaubigt werden muss. Ohne dieses Formular reichen selbst ausgedruckte E-Rezepte, Apothekenbelege oder Patientenausweise bei Grenzkontrollen im Zielland nicht aus.

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Innerhalb des Schengen-Raums dürfen Patienten bis zu einem 30-Tage-Vorrat an medizinischem Cannabis mitführen. Die Medikamente müssen in der Originalverpackung der Apotheke bleiben, auf der deutlich der Name des Patienten und die Dosierungsanweisungen erkennbar sind. Zudem ist die Mitnahme im Handgepäck vorgeschrieben, um eine unterbrechungsfreie Therapie zu gewährleisten.

Reisende, die außerhalb der Schengen-Zone unterwegs sind, sollten sich vorab an die diplomatische Vertretung ihres Ziellandes wenden. Die Einfuhrbestimmungen können dort abweichen, und eine vorherige Klärung hilft, rechtliche Schwierigkeiten an der Grenze zu vermeiden.

Die neuen Regelungen sollen medizinischen Cannabis-Nutzern eine reibungslose und rechtssichere Reise ermöglichen. Patienten müssen die Artikel-75-Bescheinigung beantragen, ihre Medikamente korrekt verpacken und bei Bedarf die ausländischen Vorschriften prüfen. Eine gründliche Vorbereitung verhindert Verzögerungen oder Beschlagnahmungen bei Grenzkontrollen.

Quelle