Mainzer Tempolimit-Streit: Grünen-Kritik an Lärmgrenzwerten und "Vision Zero"
Hannah BrandtMainzer Tempolimit-Streit: Grünen-Kritik an Lärmgrenzwerten und "Vision Zero"
Die Mainzer Stadtverwaltung hat auf Kritik der Grünen an einer jüngsten Entscheidung zur Tempolimit-Regelung auf der Rheinachse reagiert. Die Partei hatte Bedenken an der Begründung des Rechtsausschusses sowie an der Handhabung der Lärmgrenzwerte geäußert. Die Verwaltung ging auf einige Punkte ein, ließ andere jedoch unbeantwortet – mit dem Verweis, für bestimmte Belange nicht zuständig zu sein.
Die Grünen warf dem Ausschuss vor, die im Mainzer Lärmaktionsplan festgelegten Lärmgrenzwerte zu ignorieren. Zudem stellten sie die Auslegung der „Vision Zero“-Strategie durch das Gremium infrage und kritisierten Äußerungen des Vorsitzenden zum Thema. Die Verwaltung präzisierte, dass die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straßenverkehrs-Ordnung und nicht auf dem Lärmaktionsplan basiere.
Der Rechtsausschuss agiert unabhängig und richtet sich nach rechtlichen Vorgaben – nicht nach Weisungen von Stadtrat oder Oberbürgermeister. Seine Beschlüsse werden vom Vorsitzenden sowie zwei beisitzenden Mitgliedern mit gleichem Stimmrecht gefasst. Gegen eine der Widerspruchsentscheidungen des Ausschusses wurde nun Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.
Die Verwaltung zeigte sich verwirrt über die Vorwürfe der Grünen. Die Äußerungen des Vorsitzenden seien kein Bestandteil der offiziellen Begründung gewesen, sondern lediglich eine nebensächliche Bemerkung, hieß es. Einige Kritikpunkte der Partei wies die Verwaltung zurück, da sie außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs lägen.
Der Streit offenbart unterschiedliche Auslegungen von Rechts- und Umweltstandards. Nach der formellen Anfechtung wird nun ein Gericht eine der Ausschussentscheidungen überprüfen.






