Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Übergangsregelung für Hotels
Greta KochMainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Übergangsregelung für Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat nach Prüfung der Rückmeldungen ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Eine Übergangsregelung soll zudem den Wechsel für bestehende Verträge erleichtern.
Die überarbeitete Satzung stellt klar, dass künftig die Gäste – und nicht Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe – die Steuer tragen werden. Diese Anpassung erfolgt nach Diskussionen darüber, wie sich die Umsetzung für lokale Unternehmen vereinfachen lässt.
Hinzu kommt eine neue Übergangsbestimmung: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Diese Frist soll Betrieben Zeit geben, ihre Systeme anzupassen.
Bevor die geänderte Satzung endgültig beschlossen wird, geht sie am 6. Mai 2026 zunächst in den Finanz- und Hauptausschuss. Anschließend stimmt der Stadtrat darüber ab, ob die Neuerungen eingeführt werden.
Die aktualisierten Regeln durchlaufen nun die letzten Prüfungsphasen. Bei einer Annahme würden Gäste die Steuer künftig direkt begleichen, während Betriebe mit älteren Verträgen zusätzliche Zeit für die Umstellung erhalten. Die Entscheidung des Stadtrats wird darüber bestimmen, wann das neue System in Kraft tritt.






