Landtag erhöht Hürden für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ab 2026
Hannah BrandtLandtag erhöht Hürden für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ab 2026
Der 18. Landtag kommt am 29. April und 6. Mai 2026 zu zwei Plenarsitzungen zusammen. Die Beratungen werden ab 13:00 Uhr live auf der Website des Landtags sowie über dessen Social-Media-Kanäle übertragen. Die Sitzungen finden statt, während die Abgeordneten Änderungen der Regeln für parlamentarische Untersuchungsausschüsse vorbereiten.
Im Mittelpunkt der anstehenden Sitzungen stehen Änderungen an Artikel 91 der Landesverfassung. Dieser Artikel regelt gemeinsam mit dem Landesgesetz über Untersuchungsausschüsse (UAG) derzeit die Arbeitsweise solcher Gremien. Nach geltendem Recht können Untersuchungsausschüsse eigenständig Beweise sammeln, Dokumente anfordern und Zeugen befragen, um Sachverhalte von öffentlichem Interesse zu klären.
Die geplante Reform sieht vor, die Hürden für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erhöhen. Bisher reicht dafür ein Fünftel der Abgeordnetenstimmen aus. CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen diese Schwelle nun auf ein Viertel anheben. Bei einer Annahme der Änderung wären künftig 27 der 105 Abgeordneten des nächsten Landtags erforderlich, um einen solchen Ausschuss einzuberufen.
Der 19. Landtag, der seine erste Sitzung am 18. Mai 2026 abhalten wird, würde dann nach den geänderten Regeln arbeiten. Untersuchungsausschüsse bleiben verpflichtet, ihre Ergebnisse dem Plenum vorzulegen, um die Transparenz ihrer Ermittlungen zu gewährleisten.
Die live übertragenen Sitzungen geben der Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Debatten über diese Änderungen zu verfolgen. Sollte die Reform beschlossen werden, wird es für kleinere Gruppen schwieriger, Untersuchungsausschüsse zu initiieren. Die neuen Regeln würden mit der konstituierenden Sitzung des 19. Landtags Mitte Mai in Kraft treten.






