24 June 2026, 02:15

Koblenz sichert sich Städtebaufördergelder trotz abweichender Steuerhebesätze

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der Förderung städtischer Entwicklung präsentiert

Koblenz sichert sich Städtebaufördergelder trotz abweichender Steuerhebesätze

Der Stadtrat von Koblenz hat eine rechtliche Stellungnahme zu seiner Berechtigung für Fördermittel im Rahmen der Stadtentwicklung eingeholt. Die Steuerhebesätze der Stadt weichen dabei von den landesweiten Ausgleichsrichtwerten ab.

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Im Dezember 2022 führte Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes neue Steuerkraftmesszahlen ein. Diese legen Referenzwerte für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer fest, die Kommunen erfüllen müssen, um Anspruch auf Städtebaufördergelder zu haben.

Koblenz erhebt seine Grundsteuern für A und B unter den landesweiten Vorgaben, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer über dem Referenzwert liegt. Dennoch erzielte die Stadt im Jahr 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an steuerbasierten Einnahmen als bei Anwendung der landesweiten Ausgleichssätze zu erwarten gewesen wäre.

Um seine Position zu klären, ließ der Stadtrat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Steffen Lampert erstellen. Dieser kam zu dem Schluss, dass eine Kommune nicht jeden einzelnen Steuerhebesatz erfüllen muss. Entscheidend sei vielmehr, ob die Gesamteinnahmen den Betrag übersteigen, der sich bei Anwendung der landesweiten Ausgleichssätze ergeben würde.

Die Landesbehörden bestätigten später diese Auslegung. Demnach können Städtebaufördermittel auch dann bewilligt werden, wenn die steuerbasierten Gesamteinnahmen einer Kommune die Ausgleichssumme erreichen oder übertreffen.

Das Gutachten stärkt Koblenz’ Anspruch auf Fördermittel. Die höheren Gesamteinnahmen der Stadt – trotz abweichender Einzelhebesätze – entsprechen den landesweiten Kriterien. Damit ist die Unsicherheit über den Zugang zu Städtebaufördergeldern ausgeräumt.

Quelle