10 May 2026, 06:15

Hubig will Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Tötungen

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und zwei leger gekleideten Frauen nebeneinander.

Hubig will Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Tötungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderung des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Demnach sollen Morde, die allein aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig als eigenständige Form des Mordes und nicht als Totschlag gewertet werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzanspruch als Mord verfolgt werden. In einigen Fällen wird die Tat jedoch als Totschlag eingestuft, wenn der Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend macht. Dies kann zu milderen Strafen führen, da Totschlag im Gegensatz zu Mord mit festen Haftstrafen verbunden ist, die eine vorzeitige Entlassung ermöglichen – während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Künftig soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Geschlechts automatisch als Mord gewertet werden. Die Reform soll die Rechtslage klarer fassen und sicherstellen, dass geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen genauso hart bestraft werden wie andere Mordformen.

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Der Plan der Ministerin folgt wachsenden Forderungen, „Femizide“ stärker zu bekämpfen und den rechtlichen Schutz für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Durch die Ausweitung des Mordparagraphen will die Regierung ein deutliches Signal setzen, wie schwerwiegend solche Verbrechen sind.

Wird die Reform verabschiedet, hätte dies strengere Strafen für geschlechtsmotivierte Tötungen zur Folge. Während Mord lebenslange Haft ermöglichen kann, ist dies bei Totschlag nicht der Fall. Zudem würde die Änderung den Staatsanwälten klarere rechtliche Definitionen für die Verfolgung solcher Fälle an die Hand geben.

Quelle