Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung

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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

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Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

  1. Dezember 2025, 12:03 Uhr

Ein polnischer Staatsbürger ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Die Richter entschieden, dass die entsprechende Regelung, die während des laufenden Verfahrens abgeschafft wurde, nicht mehr anwendbar sei. Der Kläger hatte seinen Antrag im April 2025 gestellt – Monate bevor die Gesetzesänderung in Kraft trat.

Der Mann hatte sich auf eine Regelung berufen, die gut integrierten Personen die Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt ermöglichte. Seine Anwälte argumentierten, dass der Fall nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen beurteilt werden müsse. Sie verwiesen dabei auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes und die Gleichbehandlung von EU-Bürgern.

Im Oktober 2025 strich der Bundestag jedoch die Option der beschleunigten Einbürgerung, noch bevor das Gericht eine Entscheidung treffen konnte. Die Trierer Richter urteilten, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung – und nicht das Datum der Antragstellung – maßgeblich sei. Zudem hätten die geplanten Änderungen bereits bei der Antragstellung absehbar gewesen sein, hieß es in der Begründung. Das Gericht wies die Klage ab und stellte klar, dass es nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf eine verkürzte Einbürgerungsfrist gebe. Der Kläger hat nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen und die Zulassung einer Revision zu beantragen.

Das Urteil bestätigt, dass die beschleunigte Einbürgerung selbst für Antragsteller, die sich noch auf die alten Regelungen beriefen, nicht mehr möglich ist. Betroffene müssen nun die regulären Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen – es sei denn, das Urteil wird in einer höheren Instanz gekippt. Der Fall zeigt, wie sich Gesetzesänderungen auf laufende Einbürgerungsverfahren auswirken können.