24 May 2026, 14:25

Freispruch nach Beleidigungsklage: Warum § 188 StGB in der Kritik steht

Beleidigungen gegen Politiker

Freispruch nach Beleidigungsklage: Warum § 188 StGB in der Kritik steht

Ein deutscher Autor wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Politiker vor vier Jahren in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Amtsträger auch ohne formelle Anzeige unter Strafe stellt. Obwohl der Autor letztlich freigesprochen wurde, warnt er, dass das Gesetz selbst mehr Schaden als Nutzen anrichte.

Die rechtlichen Schwierigkeiten begannen 2020, als der Autor einen Tweet an den CDU-Politiker Philipp Amthor richtete. Er hatte ihn als „rassistischen Arsch“ bezeichnet, nachdem dieser Aussagen über Geflüchtete gemacht hatte, die angeblich das deutsche Sozialsystem ausnutzten. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 eingeleitet – ein Gesetz, das Beamte und Amtsträger vor Beleidigungen schützen soll, selbst wenn kein offizieller Strafantrag gestellt wird.

Zunächst erhielt der Autor einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein Verfahren, das eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung ermöglicht, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt wird. Doch das anschließende Verfahren endete mit einem Freispruch. Interessanterweise führte eine separate Untersuchung, in der der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte, zu keinen Anklagen.

Der Autor, der selbst als Kommunalpolitiker tätig war, argumentiert, dass Paragraf 188 Amtsträger nicht schütze, sondern vielmehr Ressentiments schüre. Er verweist auf die eigene Erfahrung, bei der die Anwendung des Gesetzes willkürlich und unverhältnismäßig erschien. Seine Bedenken decken sich mit der Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der bereits die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der freien Meinungsäußerung infrage gestellt hatte.

Nun setzt sich der Autor für eine Reform oder sogar die Abschaffung von Paragraf 188 ein. Er fürchtet, dass zwar prominente Fälle wie seiner Aufmerksamkeit erregen, normale Bürger jedoch härtere Konsequenzen tragen müssten – ohne die Mittel, um gegen Verurteilungen vorzugehen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Debatte über Deutschlands Gesetze zur Beleidigung von Amtsträgern. Der Freispruch des Autors löst die grundsätzlichen Bedenken nicht, wie Paragraf 188 angewendet wird. Kritiker monieren, das Gesetz gefährde die Meinungsfreiheit, ohne die eigentlichen Ursachen für die Feindseligkeit gegenüber Politikern zu bekämpfen.

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