Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen verbotener NS-Parole in Artikel
Theo SchmitzErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen verbotener NS-Parole in Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag enthielt einen historischen Slogan, der nach jüngsten Gerichtsurteilen als verfassungswidrig eingestuft wird. Der Fall wurde nach einer ersten Anzeige durch eine Privatperson an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben.
Die Ermittlungen begannen, nachdem eine namentlich nicht bekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, angezeigt hatte. Der unter dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" erschienene Beitrag reproduzierte einen Artikel aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner. Der Originaltext enthielt die Parole "Alles für Deutschland" – ein Spruch, der später in Deutschland verboten wurde.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) übernahmen den Fall. Nach § 86a des Strafgesetzbuches ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verboten, sofern sie nicht der staatsbürgerlichen Aufklärung oder historischen Berichterstattung dient. Gerichte haben die Einschränkungen für diese Parole jedoch kürzlich verschärft.
2024 wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung des Slogans in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt. Das Landgericht Halle stufte den Spruch als NS-Referenz ein, und höhere Instanzen, darunter der Bundesgerichtshof (BGH), bestätigten das Urteil 2025. Seither ist die Parole bei Demonstrationen, Debatten und in politischen Zusammenhängen als Volksverhetzung (Volksverhetzung) verboten.
Die Achse des Guten, 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet, bezeichnet sich selbst als liberal-konservative Plattform. Die juristische Vertretung des Blogs hat sich bisher nicht zu den laufenden Ermittlungen geäußert.
Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, die prüfen wird, ob die Verwendung des Slogans im Artikel gegen geltendes Recht verstößt. Eine Entscheidung könnte weitere Präzedenzfälle dafür schaffen, wie historische Bezüge zu verbotenen Parolen in den Medien behandelt werden. Die Ermittlungen dauern an; ein Zeitplan für eine Entscheidung steht noch aus.






