08 April 2026, 06:15

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole vor Gericht

Eine Silbermünze mit der Aufschrift "Deutsches Reich" mit einem Adler mit gespreizten Flügeln, der eine Schlange packt.

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole vor Gericht

Brandenburg will Neutralitätsgesetz für die Justiz einführen

In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz für die Justiz eingeführt werden. Die geplanten Regelungen sehen vor, dass sichtbare religiöse Symbole – darunter Kopftücher, Kippas und Kreuze – während Gerichtsverhandlungen verboten werden. Behördenvertreter betonen, dass die Maßnahme das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem stärken soll, indem jeder Anschein von Befangenheit vermieden wird.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt den Plan voran. Er folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das ähnliche Fragen behandelte. Der Brandenburgische Richterbund hat die Initiative bereits unterstützt.

Das neue Gesetz würde nicht nur Berufsrichter betreffen, sondern auch Laienrichter, sofern sie religiöse Symbole wie Tattoos im Gerichtssaal zeigen. Allerdings soll verhindert werden, dass muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden. Stattdessen müssten sie das Kopftuch während der Verhandlung ablegen.

In Deutschland gibt es seit Langem Debatten über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits Neutralitätsgesetze erlassen. Brandenburgs Vorstoß folgt diesem Trend und unterstreicht das Prinzip, dass gerichtliche Entscheidungen frei von religiischem Einfluss wirken müssen.

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Wird das Gesetz verabschiedet, müssen Richter und Gerichtsmitarbeiter auf sichtbare religiöse Symbole während der Dienstausübung verzichten. Die Änderung soll Bürgern die Gewissheit geben, dass Urteile allein auf der Grundlage des Rechts gefällt werden. Die Landesregierung betont, dass die Regelung das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz stärken werde.

Quelle