Apotheker zahlen höhere Kammbeiträge – doch nicht überall gleich viel
Theo SchmitzApotheker zahlen höhere Kammbeiträge – doch nicht überall gleich viel
Apotheker in mehreren deutschen Bundesländern müssen künftig höhere Mitgliedsbeiträge zahlen. Die Änderungen folgen auf rechtliche Anpassungen und finanzielle Neuausrichtungen der Landesapothekerkammern. In einigen Regionen wurden zudem die Leistungen der Mitgliedschaftspakete überarbeitet.
In Berlin steigt der Jahresbeitrag für angestellte Apotheker auf 294 Euro – eine Erhöhung um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Apothekerkammer Sachsen hat die Beiträge für angestellte Mitglieder von 152 auf 228 Euro angehoben. Um die finanzielle Belastung abzufedern, halbierte die Kammer die Gebühren für das laufende Jahr und will so übermäßige Rücklagen abbauen. Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt bei 40 Euro.
Niedersachsen hält seine Beiträge stabil, strich jedoch die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus den Mitgliedschaftsleistungen. In Hessen führt eine neue Regelung dazu, dass die Kammer nun auch von Rentnern und nicht berufstätigen Apothekern mit Erstwohnsitz im Land Beiträge erhebt. Dies geht auf eine Änderung des Landesheilberufegesetzes zurück, die die Pflichtmitgliedschaft ausweitet. In der Folge muss die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) ihre Gebührenordnung anpassen und alle betroffenen Apotheker identifizieren.
Die Änderungen werden den Verwaltungsaufwand für die Kammern erhöhen, da sie die erweiterte Mitgliederliste verwalten müssen.
Die Beitragsanpassungen spiegeln sowohl finanzpolitische Strategien als auch rechtliche Aktualisierungen in den verschiedenen Bundesländern wider. Während Apotheker in Berlin und Sachsen deutlich mehr zahlen müssen, bereitet sich die hessische Kammer auf eine größere Mitgliederbasis vor. Die Umstellungen werden auch die Dienstleistungen und Verwaltungsprozesse im kommenden Jahr beeinflussen.






