Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Hannah BrandtVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Seine Flucht hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnis-Sicherheitsvorkehrungen und der Praxis, Hochrisiko-Häftlingen Hafturlaub zu gewähren, ausgelöst. Der Vorfall stößt in Niedersachsen auf Kritik aus politischen Kreisen.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, erfüllte jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Hafturlaub. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Lockerungen erhalten. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub gilt eine Wartefrist von acht Jahren – vorausgesetzt, der Häftling zeigt keine Flucht- oder Rückfallgefahr.
Die Gefängnisbehörden hatten ihm zuvor bereits 38 Ausgänge genehmigt. Bei diesem Mal besuchte er seine Mutter in Vöhrum. Begleitpersonen bei solchen Lockerungen üben keine lückenlose Überwachung aus, da es nicht ihre Aufgabe ist, Fluchten oder Straftaten zu verhindern.
Benjamin F. floh mit seinem Motorrad. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner Wiederergreifung führte. Das zuständige Ministerium untersucht den Vorfall nun, hat jedoch noch keine Bewertung abgegeben oder Änderungen für künftige Verfahren angekündigt.
Die Flucht wirft Fragen zur Sicherheit von Hafturlaub für verurteilte Mörder auf. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen äußerte sich besorgt über die Umstände des Falls. Die Behörden prüfen weiterhin den Vorfall und dessen Konsequenzen für die Gefängnis-Politik.






