29 April 2026, 12:17

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten tausendmal mehr zahlen

Ein Restaurantinnenraum mit Holztischen und -stühlen in der Nähe eines großen Fensters, das auf eine Berliner Straße mit Fußgängern, Gebäuden und städtischen Elementen blickt.

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten tausendmal mehr zahlen

Eine neue Studie offenbart erhebliche Unterschiede bei den Terrassennutzungsgebühren in deutschen Städten. Die Kosten für Außenflächen in der Gastronomie variieren für gleich große Flächen zwischen nur 52 Euro und über 1.000 Euro. Fünf Kommunen erheben sogar überhaupt keine Gebühren – was Fragen nach Fairness und den wirtschaftlichen Auswirkungen aufwirft.

Die Analyse verglich die Gebührenordnungen von 24 Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die Forscher untersuchten die Kosten für ein Modellunternehmen: eine 25 Quadratmeter große Terrasse in zentraler Innenstadtlage, die während der Hauptsaison (Mai bis September, 153 Tage) betrieben wird. Im Durchschnitt belief sich die Gebühr auf 328 Euro.

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Am günstigsten war Schönebeck mit nur 52 Euro für die gesamte Saison. Wernigerode hingegen führte die Liste mit 1.163 Euro an – ein starker Anstieg, der auf eine Änderung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023 zurückgeht. Seither wird für Terrassen auf dem zentralen Marktplatz ein Zuschlag fällig.

Ein Fünftel der untersuchten Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – erheben überhaupt keine Terrassennutzungsgebühren. Der Bund der Steuerzahler fordert nun die vollständige Abschaffung dieser Abgaben, da sie kaum ins Gewicht fielen: Die Einnahmen aus den Terrassengebühren machen in der Regel weniger als 0,05 Prozent des städtischen Haushalts aus. Die Organisation argumentiert, dass ein Verzicht auf die Gebühren die Außengastronomie stärken und die Innenstädte beleben würde.

Die Studie berücksichtigte keine zusätzlichen Verwaltungskosten wie etwa Gebühren für die Antragsstellung.

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede in der Behandlung von Außengastronomie durch die Kommunen. Während manche Städte keine Gebühren erheben, verlangen andere über 1.000 Euro – für Gastronomen bedeutet das ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Ein Verzicht auf die Abgaben könnte die Betriebe finanziell entlasten, ohne die städtischen Haushalte spürbar zu belasten.

Quelle