27 April 2026, 16:21

Taylor Swift schützt Stimme und Image mit ungewöhnlichen Markenanmeldungen gegen KI-Missbrauch

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes durch die Regierung zu kommentieren.

Taylor Swift schützt Stimme und Image mit ungewöhnlichen Markenanmeldungen gegen KI-Missbrauch

Taylor Swifts Unternehmen hat in einem ungewöhnlichen juristischen Schritt drei neue Markenanmeldungen eingereicht. Die Anträge zielen darauf ab, ihre Stimme und ihr Image zu schützen – angesichts wachsender Bedenken wegen des Missbrauchs von KI-Technologie. Dieser Ansatz ähnelt einer Strategie, die zuvor bereits der Schauspieler Matthew McConaughey verfolgte, und testet, wie das Markenrecht im digitalen Zeitalter angepasst werden könnte.

Die Anmeldungen wurden am 24. April 2023 über Swifts TAS Rights Management eingereicht. Zwei davon betreffen Klangmarken für ihre gesprochenen Floskeln: "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Ein dritter Antrag schützt ein bestimmtes Foto der Sängerin als bildliche Marke.

Der Fachanwalt für geistiges Eigentum, Josh Gerben, entdeckte die Anmeldungen als Erster. Sie folgen McConaugheys eigenen Markenregistrierungen, die er 2025 sicherte und die ebenfalls auf seine Stimme und Persönlichkeit abzielten. Traditionell schützen Marken nicht das allgemeine Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person – sondern nur spezifische kommerzielle Verwendungen.

Swifts rechtliche Initiative erfolgt, nachdem ihr Bildnis ohne ihre Zustimmung ausgenutzt wurde. KI-generierte Fälschungen, darunter Deepfake-Pornografie und unautorisierte Antworten eines Meta-Chatbots, haben Alarm ausgelöst. Die Taktik "Markiere dich selbst" ist bisher noch nicht vor Gericht getestet worden, sodass ihre Wirksamkeit unklar bleibt.

Die Anmeldungen unterstreichen einen größeren Trend unter Prominenten, die rechtlichen Schutz gegen KI-Risiken suchen. Sollten die Marken erfolgreich sein, könnten sie einen Präzedenzfall für den Schutz der persönlichen Identität im digitalen Zeitalter schaffen. Vorerst hängt das Ergebnis davon ab, wie Gerichte das bestehende Markenrecht im Zusammenhang mit neuen Technologien auslegen.

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