Steuerzahlerbund klagt gegen GEZ: Musterprozess könnte Millionen entlasten
Greta KochSteuerzahlerbund klagt gegen GEZ: Musterprozess könnte Millionen entlasten
Der Bund der Steuerzahler klagt gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ) – und zieht damit vor Gericht. Eine Musterklage wurde beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Das Urteil könnte Millionen Haushalte betreffen, die den Beitrag derzeit ohne steuerliche Entlastung zahlen.
Ausgelöst wurde der Streit, als ein Steuerzahler versuchte, den Rundfunkbeitrag von 220 Euro für 2024 in der Steuererklärung als absetzbar geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab mit der Begründung, es handele sich um "private Lebenshaltungskosten". Daraufhin entschied sich der Verband, rechtliche Schritte einzuleiten.
Falls das Gericht zugunsten des Klägers entscheidet, könnte der Rundfunkbeitrag als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden. Die tatsächliche Ersparnis hinge dann vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent würde sich die Rückerstattung auf etwa 44 Euro pro Jahr belaufen, bei 30 Prozent auf rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten sogar fast 93 Euro jährlich zurückerhalten.
Der Steuerzahlerbund hofft auf ein richtungsweisendes Urteil, das Millionen Haushalten den Weg für ähnliche Abzüge in künftigen Steuererklärungen ebnen könnte. Ein Erfolg vor Gericht würde die steuerliche Behandlung des Rundfunkbeitrags grundlegend ändern: Haushalte könnten den gezahlten Betrag dann von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der konkrete Vorteil wäre zwar unterschiedlich, doch viele würden jährlich eine kleine, aber spürbare finanzielle Entlastung erhalten.






