05 April 2026, 04:16

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Bereichen für Gebäude, Straßen und weitere Merkmale.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Sachsen-Anhalt hat weitreichende Änderungen seines Architektengesetzes vorgeschlagen, um die beruflichen Rahmenbedingungen für Architekt:innen und Stadtplaner:innen zu modernisieren. Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der neue Ausbildungsanforderungen, digitale Prozesse und Nachhaltigkeitskriterien in der Planung verankert.

Der Entwurf erweitert den Kreis der Berufsberechtigten. Absolvent:innen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen können künftig eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer erwerben. Zudem wird es Fachleuten ermöglicht, in Unternehmensformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG zu arbeiten.

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Ausländische Architekt:innen und Planer:innen profitieren von vereinfachten Anerkennungverfahren. Antragstellende können ihre Qualifikation künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland prüfen lassen – eine Regelung, die in anderen Bundesländern bisher kaum verbreitet ist. Zwar gibt die EU-Richtlinie 2005/36/EG allgemeine Vorgaben vor, doch Sachsen-Anhalts Ansatz zielt darauf ab, den Zugang von vornherein zu erleichtern.

Auch bei Ausbildung und Registrierung gibt es zentrale Neuerungen. Akademische Ausbildungsgänge und Fortbildungen müssen künftig Baurecht, barrierefreies Planen und Klimafolgenanpassung abdecken. Elektronische Anträge ersetzen Papierformulare für Registrierungen und Tätigkeitmeldungen.

Nachhaltigkeit und soziale Belange stehen im Mittelpunkt der neuen Vorschriften. Planer:innen müssen in Projekten die Förderung der Biodiversität, Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien berücksichtigen. Zudem erhalten Bürgerbeteiligung und bezahlbarer Wohnraum mehr Gewicht.

Die geplanten Änderungen betreffen Registrierung, Ausbildung und berufliche Pflichten von Architekt:innen und Stadtplaner:innen. Bei Verabschiedung führt das Gesetz digitale Arbeitsabläufe ein, verschärft Nachhaltigkeitsstandards und ermöglicht eine frühere Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Der Landtag wird den Entwurf nun beraten.

Quelle