21 April 2026, 02:13

Rechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrisch Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Justiz unnötig mit Bagatelldelikten. Seine Vorschläge zielen darauf ab, einfaches Schwarzfahren umzustufen, während schwere Verstöße weiterhin strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – ein Beleg dafür, dass das Gesetz den Grundsatz der Ultima Ratio im Strafrecht missachte. Stattdessen bewertet er die meisten Fälle als zivilrechtliches Unrecht, vergleichbar mit einem Vertragsbruch.

2024 betraf jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung den Fernverkehr. Hier hält Frister strafrechtliche Konsequenzen für vertretbar, da die finanziellen Schäden höher ausfallen. Eine vollständige Streichung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt er jedoch ab.

Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Sein Argument: Auch im Verwaltungsrecht könnten Zwangshaften zu Freiheitsentzug führen. Zugleich sieht er in einfachem Schwarzfahren – etwa ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – kein moralisch verwerfliches Verhalten.

Kern seiner Forderung ist, dass nur wirklich verachtenswertes Handeln strafrechtlich geahndet werden sollte. Seine Reformvorschläge sollen die Gerichte entlasten, ohne die Konsequenzen für schwere Verstöße aufzuweichen.

Fristers Modell behält strafrechtliche Sanktionen für Schwarzfahren im Fernverkehr bei, reduziert aber die Verfolgung von Bagatellen. Ziel ist eine angemessenere Relation zwischen Strafe und Schwere des Vergehens. Würden die Änderungen umgesetzt, könnte dies die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens deutlich verringern.

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