"Recht auf Reparatur"-Gesetz beschlossen – doch Kritik an Lücken bleibt laut
Hannah Brandt"Recht auf Reparatur"-Gesetz beschlossen – doch Kritik an Lücken bleibt laut
Der Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für ein "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, der auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zurückgeht. Das Gesetz soll Reparaturen zugänglicher machen, doch Kritiker bemängeln, dass es zentrale Probleme wie Bezahlbarkeit und geplante Obsoleszenz nicht ausreichend angeht.
Der Gesetzentwurf, den das Kabinett am 25. März 2026 billigte, zielt darauf ab, Reparaturen zu fördern, indem Geräte von vornherein reparaturfreundlich gestaltet werden. Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, fordert, dass Reparaturen günstiger sein müssten als der Neukauf von Produkten. Zudem verlangt er leicht verfügbare Ersatzteile, Software-Updates und klare Reparaturanleitungen, um Verbrauchern die Instandsetzung zu erleichtern.
Ehling übt scharfe Kritik an geplanter Obsoleszenz und bezeichnet sie als "berechnerten Betrug", der strafrechtlich verfolgt werden müsse. Ohne strengere Regelungen, so seine Argumentation, bleibe das Recht auf Reparatur wirkungslos, wenn sich Verbraucher die Instandsetzung nicht leisten könnten. Branchenverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen hingegen den Entwurf und loben den Ausgleich zwischen europäischen Standards und den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Anhörungsphase zum Gesetz endete am 13. Februar 2026, doch weitere Stellungnahmen großer Wirtschaftsverbände wie des BDI oder VDA liegen bisher nicht vor. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus; öffentlich bekannt gewordene Forderungen oder Einwände gibt es bislang nicht.
Der verabschiedete Entwurf geht nun mit dem Ziel in die nächste Phase, den Zugang zu Reparaturen zu verbessern. Seine Wirkung hängt jedoch von der künftigen Umsetzung und möglichen Nachbesserungen ab. Während die Industrie Unterstützung signalisiert, betont die linke Kritik vor allem die Notwendigkeit bezahlbarer Reparaturen und ein Verbot geplanter Obsoleszenz. Als nächste Schritte stehen weitere parlamentarische Beratungen vor der Verabschiedung an.






